Was ist ein formeller Beginn in der Versicherung?
Definition:
Unter dem formellen Versicherungsbeginn versteht man einen Zeitpunkt des Versicherungsbeginns, der nach Vertragsabschluss erfolgt, also der erste Versicherungsbeitrag fällig ist. Das Versicherungsverhältnis tritt ein, wenn der Vertrag von beiden Seiten bindend ist, das heißt, wenn der Versicherer dem Antragsteller die Police aushändigt.

Der formelle Beginn ist auch relevant für die Wirksamkeit des Versicherungsschutzes.
Bei Verträgen ohne Wartezeit
Wenn keine Wartezeit nötig ist, ersetzt die Annahmeerklärung das Police-Verfahren, da diese einen unmittelbar beginnenden Versicherungsschutz bewirkt und somit auch den Vertrag mit sofortiger Wirkung akzeptiert.
Bei Verträgen mit Wartezeit
Bei beispielsweise einem Krankenvollversicherungsvertrag muss man eine 3-monatige Wartezeit einhalten, bevor man die Leistung in Anspruch nehmen kann.
Drei Arten des Versicherungsbeginns
Es gibt drei Arten des Versicherungsbeginn einer privaten Krankenversicherung:
Der formelle, der materielle und der technische Versicherungsbeginn.
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