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Was ist eigentlich eine Deckungssumme?

Definition Deckungssumme:
Unter der Deckungssumme versteht man die vertraglich vereinbarte maximale Entschädigungssumme, den die Versicherung im Falle eines Versicherungsfalls zu zahlen hat, auch Versicherungssumme genannt Je nach Versicherungsvertrag variiert die maximale Betragshöhe, die an den Versicherungsnehmer gezahlt werden muss.
Falls der Schaden höher sein sollte als die Deckungssumme, muss die Differenz aus eigener Tasche gezahlt werden.

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Von was hängt die Höhe der Deckungssumme ab?

Die Höhe der Deckungssumme hängt von dem Versicherungsnehmer, der Art der Versicherung und dem Schadensfall ab.

Wann ist eine hohe Deckungssumme wichtig?

In der Kfz-Haftpflicht ist es sehr sinnvoll, auf eine besonders hohe Deckungssumme zu achten. Vor allem ein Unfall mit Personenschaden kann Kosten nach sich ziehen, welche die gesetzlich vorgeschriebene Deckungsgrenze deutlich überschreiten. Der Kfz-Versicherer zahlt im Schadenfall jedoch nur bis zur vereinbarten Höchstsumme. Für darüber hinaus gehende Ansprüche haftet der Versicherungsnehmer mit seinem Privatvermögen.

gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssummen:

Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen betragen:

  • 7,5 Mio. Euro für Personenschäden
  • 1,22 Mio. Euro für Sachschäden
  • 50.000 Euro für Vermögensschäden

Für die Kaskoversicherungen (Teilkasko und Vollkasko) gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Doch auch hier variieren die Deckungssummen je nach Anbieter und Tarif.

Die Deckungssummen verschiedener Versicherungsarten:

Bei der Hausratversicherung

Deckungssumme = Versicherungssumme
2 verschiedene Modelle werden zur Berechnung genutzt:

  • Versicherungssummenmodell = Wert des Hausrats wird ermittelt. Dies variiert je nach anschließenden individuellen Veränderungen des Hausrats
  • Wohnflächenmodell = Hausrat wird bis zur angegebenen Höchstentschädigungsgrenze versichert, Es gibt hier keine Versicherungssumme

Hier können Sie den Beitrag für eine Hausratversicherung berechnen.

Bei der Privathaftpflichtversicherung

Die Höhe ist hier individuell entscheidbar und ausfallbar im Ernstfall.
Daher werden pauschale Werte von den Versicherungen angeboten. Üblich sind Deckungssummen zwischen 5 und 50 Millionen Euro.

Hier können Sie den Beitrag für eine Privathaftpflichtversicherung berechnen.

Bei der Berufshaftpflichtversicherung

Die Deckungssumme wird individuell eingeschätzt, sollte aber in der Regel höher als die gesetzlich vorgeschriebenen sein.
Bei Rechtsanwälten und Ärzten wird eine Deckung von mindestens 250 000 Euro festgelegt, die bei Vermögensschäden gezahlt werden.

Hier können Sie den Beitrag für eine Berufshaftpflichtversicherung für Psychologen/ Psychotherapeuten berechnen.

Bei der Betriebshaftpflichtversicherung

Die Deckungssumme wird individuell gewählt, abhängig von Bedarf, Risiko und Art des Unternehmens.
Es gibt keine gesetzliche Mindestdeckung.

Hier können Sie den Beitrag für eine Betriebshaftpflichtversicherung anfordern

Bei der Rechtsschutzversicherung

Eine Deckungssumme von mind. 300 000 Euro ist hier empfehlenswert.
Bis zu 1 Million Euro sind pauschal versicherbar.

Hier können Sie den Beitrag für eine Rechtsschutzversicherung anfordern

Bei der Unfallversicherung

Deckungssumme = Versicherungssumme = Invaliditätssumme
Die Unfallversicherung ist eine freiwillige Versicherung, gesetzlichen Vorgaben gibt es keine.

Freie Berechnung:

  • ab dem 30. Lebensjahr: Das 6-fache des Jahresbruttoeinkommens
  • ab dem 40. Lebensjahr: Das 5-fache des Jahresbruttoeinkommens
  • ab dem 50. Lebensjahr: Das 4-fache des Jahresbruttoeinkommens

Hier können Sie den Beitrag für eine private Unfallversicherung berechnen

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung = Berufsunfähigkeitsrente
Diese ist frei berechenbar nach den individuellen Lebensumständen. Etwa 70-80 % des letztens Nettoeinkommens sind hier als Deckungssumme empfehlenswert.

Hier können Sie den Beitrag für eine Berugsunfähigkeitsversicherung berechnen.

Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht für alle Fahrzeughalter.

  • gesetzliche Mindestabdeckung für Vermögensschäden beträgt: 50 000 Euro
  • gesetzliche Mindestdeckung bei Sachschäden beträgt: 1,12 Millionen Euro
  • gesetzliche Mindestdeckungen für Personenschäden beträgt: 7,5 Millionen Euro

Für Großunfälle ist das oft nicht ausreichend, weshalb Deckungssummen bei dem Versicherer von bis zu 100 Millionen Euro wählbar sind.

Hier können Sie den Beitrag für eine Kfz-Versicherung berechnen.

Bei der Hundeversicherung

Die Deckungssumme ist frei und Individuell wählbar. Empfohlen wird eine Abdeckung von ca. 3 Millionen Euro.

Hier können Sie den Beitrag für eine Hunde-Versicherung berechnen.

Unsere weiteren Versicherungsprodukte und mehr Informationen finden Sie übrigens hier.

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